Psychologische Praxis
Psychologische Praxis
Mag. Petra Pölzl
Mariatroster Straße 94
A-8043 Graz
E-Mail: poelzl@familienpsychologie.at
☎ Tel. Mobil: ++43 0676/ 97 12 868
Terminvereinbarungen und Anfragen sind telefonisch und jederzeit per Email möglich!
Herzlich Willkommen!
In meiner Praxis erhalten Sie Hilfe und Unterstützung bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen.Für Jungerwachsene biete ich auch Unterstützung bei Schwierigkeiten am Ausbildungsplatz oder im Studium an.
Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung können Sie bei mir die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG in Anspruch nehmen.
Wo finden Sie mich?
Klicken Sie auf das icon, um die Lage der Praxis auf Google-Maps in einem neuen Fenster darzustellen.Erreichbarkeit mittels öffentlicher Verkehrsmittel: Linie 1: Haltestelle Kroisbach
Parkplätze kostenfrei direkt vor der Praxis vorhanden bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite (grüne Zone).
Ablauf und Kosten
Erstgespräch
In einem Erstgespräch kläre ich zumeist mit den Eltern bzw. einem Elternteil die Anliegen und die weitere Vorgehensweise. Bei Bedarf kann Ihr Kind zum ersten Termin auch mitkommen.Diagnostik und Abklärung
Wenn eine psychologische Diagnostik/Abklärung erfolgt, führe ich i. a. mindestens zwei Einheiten mit Ihrem Kind alleine durch und danach findet mit Ihnen eine detaillierte Befundbesprechung statt, auf Wunsch auch gemeinsam mit Ihrem Kind.Es werden dabei die weitere Vorgehensweise sowie Ziele und Wünsche festgelegt.
So wird entschieden, ob eine weiterführende Behandlung oder Beratung von Nöten ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Wohl des Kindes und der Familie zu fördern.
Kosten und Zuschüsse
Meine Angebote können privat in Anspruch genommen werden und es besteht die Möglichkeit, für eine diagnostische Abklärung eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.Die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik werden gemäß dem WahlpsychologInnen-Vertrag bis zu 80% von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Sie benötigen hierfür einen Überweisungsschein vom Kinderarzt bzw. dem Hausarzt mit einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose. Nach Bezahlung des Honorars reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückvergütung.
Kostenzuschuss bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat
Für die Psychologische Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Sie gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beim Magistrat Graz bzw. Ihrer Bezirkshauptmannschaft eine Kostenzuschuss beantragen. Derzeit beträgt der Kostenzuschuss € 33,29 pro Einheit (es werden maximal 30 Einheiten gewährt).Mein Stundenhonorar (Einheit á 50 Minuten) liegt zur Zeit bei € 90/Einheit.
Elternberatung bei Scheidung
Für die Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung verrechne ich € 90 pro Einheit. Sie können die Beratung als Einzelperson oder auch als Elternpaar gemeinsam in Anspruch nehmen und werden individuell zu Ihrer Lebens-/Trennungssituation beraten. Danach erhalten Sie von mir eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage beim Bezirksgericht.Weitere Fragen und Details kläre ich gerne im persönlichen Gespräch.